Zudem: Statt nur ausgabenseitig zu agieren, schlägt der Regierungsrat nun auch einnahmenseitig Massnahmen vor. Die geplante 1-prozentige Steuererhöhung ab 2017 allerdings ist – gemessen an den Auswirkungen für „Otto Normalverbraucher“ – viel zu bescheiden . Wenn es dem Regierungsrat ernst wäre mit begründeten Einnahmeerhöhungen, müsste er zwei oder drei Steuerprozente mehr betragen – schon aus taktischen Gründen, um im Grossen Rat wenigstens 1 Prozent plus – dies entspricht 17 Millionen Franken – durchzubringen. Alles in allem herrscht beim ASPV der Eindruck vor, dass der Regierungsrat noch immer keine Strategie hat, wie er die strukturellen Defizite im Staatshaushalt zu beseitigen gedenkt. Beziehungsweise: Er befasst sich dann im Rahmen der Sparmassnahmen für das Jahr 2018 – kein Witz! – mit dem strategischen Gehalt des auf Dauer ausgeglichenen Haushaltens. Dabei hätte der Aargau eine Finanzpolitik verdient, die sowohl in guten als auch in schlechten Zeiten mit Augenmass und Weitblick statt mit Kurzsichtigkeit und Tunnelblick funktioniert. Der ASPV wird die Massnahem im Einzelnen prüfen und sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu den personalrechtlichen Massnahmen äussern. Es ist wichtig, dass die am 29. Juni gestartete Anhörung rege genutzt wird, damit für den Regierungsrat ein repräsentatives Bild von der Situation des Staatspersonals, die mehr als eine Befindlichkeit ist, entsteht. Die Unterlagen dazu finden sich im Intranet. Machen Sie mit!
Der Spardruck nimmt zu – und damit auch jener auf das Staatspersonal: In der nunmehr vierten Sparrunde in Folge legt der Regierungsrat zur Haushaltsanierung Massnahmen vor, die abermals auch das Personal beschlagen. So zieht sich das Nullsummen-Spiel bei der Lohnentwicklung – das faktisch einem Reallohnabbau gleichkommt – ebenso fort wie das Schrauben an den letzten Konvenienzen des Staatspersonals. Es sind die Nadelstiche wie die schrittweise Abschaffung der Dienstaltersgeschenke, die Beschränkung des jährlichen Gleitzeitsaldoübertrags auf maximal 42 Stunden, die Reduktion der Dauer des Lohnnachgenusses nach dem Tod oder die Reduktion von einzelnen Spesenentschädigungen in der Spesenverordnung, die es dem Staatspersonal zunehmend „z Verleide mache“. Immerhin: Zu einem Stellenabbau wie im vergangenen Jahr wird es nach heutigem Stand der Dinge nicht kommen – dies jedenfalls ist anerkennend zu vermerken. Auch wenn zum heutigen Zeitpunkt völlig unklar ist, wie sich der vorgesehene Leistungsabbau im Personalabbau niederschlagen wird.