Die KASPV (Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände), der auch der ASPV angehört, hat am 23. Juli 2021 eine weitere Medienmitteilung zur Massenentlassung beim DGS publiziert.
Medienmitteilung KASPV
In der Medienmitteilung vom 16. Juli 2021 und auch in einem Schreiben an das Departement Gesundheit und Soziales hat die KASPV das kurzfristig und mitten in der Hauptferienzeit eröffnete Konsultationsverfahren aufgrund der Massenentlassungen beim CONTI scharf kritisiert. Dieses vom DGS unseriös geführte Verfahren ist unfair gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden und gefährdet die Bemühungen, die Pandemie einzudämmen.
Der Kanton hat in der Medienmitteilung vom 21. Juli 2021 das Konsultationsverfahren für abgeschlossen erklärt und hat seine Entscheide mitgeteilt. Demnach wird 15 Mitarbeitenden gekündigt während 59 Personen einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, der einen Einsatz auf Abruf ermöglicht. Es ist stossend, dass in einem solch breiten Ausmass Mitarbeitende einen Vertrag auf Abruf erhalten, eines der prekärsten Arbeitsverhältnisse, das man in der Arbeitswelt antrifft und eigentlich verpönt ist, da das ganze finanzielle Risiko auf die Arbeitnehmenden gewälzt wird. In einem solchen Ausmass Arbeit auf Abruf zuzulassen, ist einem Arbeitgeber wie dem Kanton Aargau unwürdig. Dazu ist noch unklar, wie viele Betroffene diesen Arbeitsvertrag annehmen werden, d.h., auf wie viele erfahrene Arbeitskräfte der Kanton zukünftig überhaupt auf Abruf zählen kann und ob bei steigenden Zahlen das CONTI nicht wie in der Vergangenheit wieder zusammenbricht. Bei den Kündigungen wie auch bei den Änderungskündigungen muss noch in einer angemessenen Frist das rechtliche Gehör gewährt werden. Die KASPV zweifelt an, dass der Kanton die nötigen Fristen einhalten kann, was zu einer Klageflut führen könnte.
Was das Konsultationsverfahren betrifft, haben sich die Befürchtungen der KASPV bestätigt. Die Vorschläge der Personalkommission wurden in keiner Weise seriös aufgenommen. Der Sinn des Konsultationsverfahrens besteht ja eigentlich in der Mitwirkung der Arbeitnehmenden bei der Entscheidungsfindung des Arbeitgebers. Die Vorschläge für alternative Massnahmen zur Verhinderung von Kündigungen sollten durch den Arbeitgeber geprüft werden, bevor er sich endgültig zu einer Massenentlassung entschliesst. Die zuständige Stelle beim Kanton hat sich dafür genau 2 Tage Zeit genommen, was in keiner Weise als genügend für eine seriöse Überprüfung gewertet werden kann. So verkommt ein wichtiges, gesetzlich festgeschriebenes Mitwirkungsinstrument zu einer Farce und das gerade bei einem Arbeitgeber wie dem Kanton Aargau, der eine wichtige Vorbildsfunktion innehat.
Stossend ist zudem, dass Mitarbeitende, welche gerade in der letzten Welle einen grossen Einsatz geleistet haben, nun für falsche Personalentscheide und Organisationsmängel des DGS bestraft werden und, dass das für die Bekämpfung der Pandemie sehr wichtige Contact Tracing Center mit unklaren Folgen massiv geschwächt wird.