An der Budgetsitzung vom 17. November 2020 hat der Grosse Rat auch über die Lohnerhöhung für das Aargauer Staatspersonal debattiert. Dabei hat sich eine knappe Mehrheit gegen den Vorschlag der Regierung von 0.5 % gestellt und eine Nullrunde beschlossen. Bereits die lohnmässigen Nullrunden und die Sparrunden der letzten Jahre haben bei uns zu spürbaren Einschnitten geführt, so dass wir mit diesem Beschluss noch weiter in Rückstand gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen in den umliegenden Kantonen geraten.
Dabei dürfen aber die ausserordentlichen Leistungen grosser Teile der Kantonsangestellten während der Krise nicht vergessen gehen: Man denke dabei beispielsweise an die Mitarbeitenden des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, die innert kurzer Zeit tausende von Kurzarbeitsgesuchen behandelt und im Sinne der Wirtschaft schnell abgewickelt haben. Auch haben Hotline-Mitarbeitende nicht nur der Bevölkerung, sondern auch vielen Wirtschaftsbetrieben Fragen rund um das Corona-Virus und seine Auswirkungen beantwortet. Nicht zuletzt darf auch das Spitalpersonal nicht vergessen werden, welches unermüdlich für unsere Gesundheit im Einsatz steht. Dies sind nur einige Beispiele, an welchen aufgezeigt werden kann, dass ein starker Service Public wie auch motivierte und fähige Angestellte beim Kanton gerade in einer solchen Krise unabdingbar sind für die Bevölkerung. Leider wurden diese ausserordentlichen Leistungen des Staatspersonals mit dem Nullrundenbeschluss des Grossen Rates nicht honoriert.
Selbstverständlich erkennen auch wir die Herausforderungen, welche die aktuelle Situation mit sich bringt. Die vom Grossen Rat mehrfach genannte Solidarität mit denjenigen, welche von der CoronaSituation stark betroffen sind, wird auch vom Aargauer Staatspersonal gelebt. Als fader Beigeschmack bleibt hingegen, dass der Grosse Rat in jeder Krise den Bezug zu den Betroffenen aus der Privatwirtschaft zieht, während in den guten Jahren stets behauptet wird, dass man das Aargauer Staatspersonal nicht mit der Privatwirtschaft und deren Lohnerhöhungen vergleichen kann. Ja was jetzt liebe Grossrätinnen und Grossräte?
Die Konferenz der Aargauer Staatspersonalverbände (KASPV), welcher auch der ASPV angehört, hat sich mit folgender Medienmitteilung zum Entscheid geäussert:
» Medienmitteilung KASPV vom 17. November 2020