Die APK hat am 30. September 2020 auf ihrer Internetseite mitgeteilt – ohne (gleichzeitigen) direkten Informationsfluss an die Versicherungsnehmenden und den ASPV -, dass der Umwandlungssatz zum vierten Mal seit dem Primatwechsel anfangs 2008 gesenkt wird. Nun soll der Umwandlungssatz ab 2022 stufenweise von 5.3 % auf 5 % gesenkt werden.
Die Senkung bedeutet, dass pro CHF 100’000 Alterskapital im Rentenfall (mit Rentenalter 65) noch CHF 5’000 Jahresrente bezahlt werden. Im Jahre 2007 lag die Jahresrente pro CHF 100’000 noch bei CHF 7’200 mit Rentenalter 63. Vergleicht man die beiden Beträge, so werden die Mitarbeitenden ab 2024 mit mehr als 30 % weniger Rente in Pension gehen, als jemand der 2007 pensioniert wurde. Wir Arbeitnehmenden haben in all diesen vier Sanierungsschritten die Last alleine getragen.
Aus Sicht des ASPV ist die erneute Senkung des Umwandlungssatzes ein völlig überhasteter und unbegründeter Schritt. 2019 hat die APK ein Nettoergebnis von CHF 1’049 Mio. ausgewiesen, was einer Gesamtperformance von 9.92 % entspricht. Das ist grossartig. Das zu erwartende Ergebnis für 2020 ist sicherlich belastet durch Einschränkungen aus den Folgen der Pandemie. Trotzdem ist Schwarzmalen fehl am Platz. Der Aktienmarkt Schweiz zeigt, dass der Swiss Market Index (SMI) im Moment trotz Corona-Pandemie lediglich ca. 4 % tiefer steht als Ende 2019. Ein Zwischenstand, der positiv überrascht und kaum für die Begründung einer Senkung des Umwandlungssatzes herangezogen werden kann. Die APK zeichnet nicht nur da ein düsteres Bild auf hypothetischen Annahmen ohne konkrete Faktenlage.
Es hat schlicht keinen Grund für eine erneute Senkung des Umwandlungssatzes gegeben. Erschwerend kommt hinzu, dass dies einmal mehr ohne finanzielle Beteiligung der Arbeitgeberschaft geschehen ist. Das ist ein einseitiger Entscheid gewesen und wird unsererseits nicht goutiert.
Der ASPV wird die Sache genau analysieren und behält sich weitere Schritte vor.