Die KASPV (Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände), der auch der ASPV angehört, hat am 8. Juli 2022 eine Medienmitteilung zur angepassten Lohnforderung für das Jahr 2023 publiziert.
Medienmitteilung KASPV
Die KASPV hat anlässlich des letzten Sozialpartnergesprächs Ende Juni dem Regierungsrat mitgeteilt, dass sie die Lohnforderung für 2023 erhöhen wird. Nach internen Konsultationen unter den Mitgliedsverbänden der KASPV und unter Berücksichtigung der aktuell aufgelaufenen Teuerung fordert die KASPV eine prozentuale Erhöhung der Lohnsumme um 3.9 Prozent. Diese Forderung versteht sich vorbehältlich einer weiteren Steigerung der Teuerung in der zweiten Jahreshälfte.
Der Staatshaushalt des Kanton Aargau schloss 2022 mit einem Überschuss im dreistelligen Millionenbereich ab. Der Kanton budgetiert jedoch nach wie vor sehr konservativ. Bei den Löhnen des Staatspersonals und der Lehrpersonen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach Nullrunden durchgeführt, was zu einem Lohnrückstand und zu Kaufkraftverlust führte. Begründet wurde dies mit verschiedenen Sparmassnahmen, der Coronakrise oder weil die Kantonsfinanzen zu pessimistisch budgetiert wurden. Bislang hat das Personal diese Entscheide immer mitgetragen.
Nun steigt die Teuerung, Güter des täglichen Bedarfs kosten spürbar mehr. Zudem zeichnet sich auf diesen Herbst hin ein signifikanter Preisanstieg bei den Krankenkassenprämien ab. Von dieser Entwicklung betroffen sind nicht bloss Angestellte mit tiefen Einkommen – diese trifft es jedoch überdurchschnittlich stark.
Die KASPV erwartet in der aktuellen Situation, dass der Regierungsrat für 2023 und die Folgejahre nun ein starkes Zeichen setzt und dem Grossen Rat eine Lohnerhöhung beantragt, welche neben dem Ausgleich der gestiegenen Teuerung auch die Lohnsystempflege berücksichtigt. Aufgrund der aktuellen Situation verzichtet die KASPV in diesem Jahr ausnahmsweise darauf, den immer höher werdenden Lohnrückstand aus der Vergangenheit in massvollen, aber dennoch ambitionierten Schritten aufzuholen und setzt dieses Begehren für die Lohnrunde 2023 ausnahmsweise aus.
Massgeblich für die aktualisierte Lohnforderung von 3.9 % ist die aktuell bekannte Teuerung plus der prozentuale Anteil, welcher für die Lohnsystempflege aufgewendet werden muss. Eine Lohnerhöhung findet demnach explizit nicht statt. Sollte die Teuerung weiter ansteigen, so werden Regierungsrat und als abschliessend zuständiges Gremium der Grosse Rat anlässlich der AFP-Debatte gegen Ende Jahr über eine zusätzliche Erhöhung der Lohnsumme zu beschliessen haben.
Die KASPV hofft, dass sich sowohl die Exekutive als auch die Legislative diesen Überlegungen anschliessen können und fordert diese auf, gesamtgesellschaftlich ein starkes Signal auszusenden. Zudem erwarten wir vom Regierungsrat und vom Grossem Rat, dass sie zu ihrem Wort stehen, für das Staatspersonal eine konkurrenzfähige und arbeitsmarktgerechte Lohnpolitik zu führen und sich künftig nicht länger darauf beschränken, Lohn-Nullrunden oder Lohnsenkungen möglichst ausführlich und variantenreich zu begründen.